In unserem Blogbeitrag zeigen wir Euch die wichtigsten Voraussetzungen für den Urlaub mit dem Hund innerhalb der EU und wo ihr mehr zum Thema finden könnt.
Die geliebte Urlaubszeit steht vor der Tür und der ein oder andere unter Euch fragt sich noch: „Wohin mit meinem geliebten Vierbeiner?“.
Während der Corona-Pandemie hat sich das Reiseverhalten der Deutschen deutlich verändert. Anstelle von Flugreisen unternehmen viele Familien, darunter auch unsere Familie und viele Freunde, vor allem Reisen mit dem Auto oder Caravan. Und selbstverständlich muss dann im Vorfeld auch keine Hundepension gesucht oder gebucht werden, sondern der Hund kommt einfach mit.
Bei Reisen innerhalb von Deutschland gibt es für Hundebesitzer keinerlei Vorschriften zu beachten. Steht eine Reise innerhalb der Europäischen Union an, sind jedoch einige Vorkehrungen zu treffen, damit der geliebte Urlaub nicht in einem Albtraum endet.
Dabei haben die einzelnen Länder grundsätzlich Ihre eigenen Besonderheiten. D.h. ihr müsst Euch vor Einreise in das jeweilige Land über die aktuellen Voraussetzungen erkundigen. Dabei ist auch die gesamte Route zu berücksichtigen. Reise ich bspw. nach Italien, also in die EU, gelten die Vorschriften der Europäischen Union. Muss ich allerdings durch die Schweiz fahren, die nicht Mitglied in der EU ist, sollte ich mir vorher die Bedingungen der Schweiz ansehen.
Grundsätzlich müssen bei Reisen innerhalb der EU folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine gültige Tollwutimpfung
Die Impfung Eures Hundes muss mindestens 21 Tage alt sein, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Die Impfung muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden, dieser wird von Eurem Tierarzt ausgestellt. Habt ihr bisher nur den gelben Impfausweis, wird Euch ein neuer, blauer Ausweis ausgestellt.
Die meisten Impfstoffe sind drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre, bitte überprüft vor Abreise den aktuellen Status.
In vielen Ländern der EU wurde die Tollwut ausgerottet. Dennoch gibt es immer noch Länder, in denen ein Hunde- oder Katzenbiss tödlich enden kann. Und zwar für Mensch und Tier. Wir haben Euch hier einen Link eingefügt, der die aktuellen Tollwutgebiete zeigt. Es gibt durchaus Länder, in denen eine Tollwutimpfung auch für den Menschen empfohlen wird.
Weitere Informationen unter:
http://www.eurovir.de/de/wissen/pet-travel-scheme/tollwut_eu-weltweit/
(Stand: 15.05.2022)
- Verpflichtende Kennzeichnung mit Mikrochip
Mit dem Ausstellen des EU-Heimtierausweises oder der Auffrischung des Tollwutschutzes solltet ihr die Kennzeichnung mit Mikrochip vornehmen. Die Nummer wird dann im Heimtierausweis vermerkt und ist damit Eurem Tier zugeordnet.
Damit wird sichergestellt, dass es sich beim reisenden Tier auch wirklich um das im Impfausweis vermerkte Tier handelt. Ansonsten wäre der Impfausweis ja gar nicht zuordenbar.
Wichtig hierbei ist, bei regelmäßigen Tierarztbesuchen auch den Ort des Chips zu überprüfen. In der Regel befindet sich der Chip links oder rechts am Hals Eures Hundes. Bei den meisten Tieren „wandert“ er jedoch im Laufe der Jahre. Wir fanden einige Chips auch schon im hinteren Bereich des Vierbeiners. Bei Zollkontrollen oder Fragen an der Grenze könnt ihr so leicht antworten, falls der Chip nicht gefunden wird.
Ein Chip hat natürlich weiterhin den Vorteil, dass ihr Euren Hund bei Tasso oder im Haustierregister registrieren könnt. Sollte die ein oder andere Spürnase doch mal weglaufen, kann der Chip helfen, das eigene Tier schnell wiederzufinden. Auch im Ausland. Am besten ist ein kleiner Anhänger am Halsband, in dem die Informationen zu Euren Kontaktdaten hinterlegt sind.
- Eine gut lesbare Tätowierung ist alternativ zum Chip auch möglich, allerdings
nur, wenn diese vor dem 03.07.2011 vorgenommen wurde
- Heimtierausweis
Anstelle Eures Reisepasses oder Eures Personalausweises tritt bei Eurem Vierbeiner der EU-Heimtierausweis. Euer Tierarzt trägt Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein. Diesen müsst ihr unterschreiben.
Im Dokument sind außerdem die Kontaktdaten und die Unterschrift des ausstellenden Tierarztes vermerkt.
Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle, aber an der Grenze kontrolliert werde?
Ganz einfach, ihr könnt Euch zwischen einer kostspieligen Quarantäne entscheiden oder zurückfahren. Es wird sich wohl jeder für die Rückreise entscheiden. Das gilt natürlich nur bei Anreise in Euren Urlaub.
Aber auch, wenn ihr nach Deutschland zurückkehrt und einer Kontrolle unterzogen werdet: Wird bei der Einreise festgestellt, dass ein Tier keinen ausreichenden Impfschutz hat, stellt das zuständige Veterinäramt Eure Vierbeiner einige Monate unter Quarantäne. Dabei können für Euch schnell Kosten in Höhe von 3.000 Euro und mehr anfallen. Daran kommt ihr dann nicht mehr vorbei.
Nun sind wir mit unserer Hündin Lissy schon unzählige Male durch die Länder der EU gefahren und bisher noch nie kontrolliert worden. Aber bevor wir unsere liebe, sensible Hündin irgendwo in Quarantäne lassen müssten, sorgen wir natürlich lieber vor.
Weitere Informationen zu Reisen innerhalb und außerhalb der EU findet ihr unter:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/urlaub-mit-heimtieren/urlaub-innerhalb-der-eu/ (Stand: 15.05.2022)
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/urlaub-mit-heimtieren/urlaub-ausserhalb-der-eu/ (Stand: 15.05.2022)
Wir wünschen Euch und Eurem Vierbeiner eine erholsame Urlaubszeit!
Das Team vom Klein´en Gnadenhof e.V.
Mandy
Quelle: in Anlehnung an die Veröffentlichungen vom Deutschen Tierschutzbund e.V.
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/urlaub-mit-heimtieren/?gclid=EAIaIQobChMI0aXi8Zfh9wIVhvhRCh2OIA3EEAAYASAAEgIQUvD_BwE
(Stand: 15.05.2022)